Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) gemäß §7g EStG ist ein steuerliches Instrument, das unternehmerisch tätigen Personen ermöglicht, geplante Investitionen vorab gewinnmindernd geltend zu machen. Besonders bei Sachwerten wie einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) kann der IAB ein entscheidender Baustein in der Steuerplanung sein – vor allem, wenn die Investition langfristig geplant, aber schon jetzt steuerlich wirksam werden soll.

Zusammenfassung

  • Steuervorteil vor Investition: Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten können vorab gewinnmindernd abgesetzt werden.
  • Voraussetzung: IAB je Gewerbe ≤ 200.000 €, Investition in bewegliche, betrieblich genutzte Güter.
  • Frist & Rückabwicklung: Investition muss binnen 3 Jahren erfolgen, sonst Nachversteuerung.

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) wurde eingeführt, um kleinen und mittleren Unternehmen die Bildung von Eigenkapital für zukünftige Investitionen zu erleichtern. Durch den IAB können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten „beweglicher Wirtschaftsgüter“ bereits vor der Investition gewinnmindernd angesetzt werden – das senkt die Steuerlast im Jahr der Planung und verbessert die Liquidität.

Die tatsächliche Investition in den Sachwert muss innerhalb der darauffolgenden 3 Kalenderjahre erfolgen.

Bewegliche Wirtschaftsgüter sind körperliche (also physisch vorhandene) Gegenstände, die nicht dauerhaft mit Grund und Boden verbunden sind und sich daher räumlich versetzen oder entfernen lassen, ohne ihre wirtschaftliche Substanz zu verlieren.

Im Steuerrecht zählen dazu insbesondere:

  • Maschinen
  • Fahrzeuge
  • technische Geräte
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

Auch Photovoltaikanlagen gelten unter bestimmten Voraussetzungen als bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa wenn sie nicht fest mit einem Gebäude verbunden sind (z. B. aufgeständert oder auf fremden Dächern installiert) oder nachträglich rückstandslos demontierbar wären.

Wie Sie mit der envest Strategie bis zu 70 % Steuervorteil sichern können, verraten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Wer kann einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen?

Der IAB richtet sich an Steuerpflichtige, die unternehmerisch tätig sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

IAB-berechtigt sind:

  • Einzelunternehmer
  • Gewerbetreibende und Freiberufler
  • Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG)
  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG)

Auch Privatpersonen können den IAB nutzen, wenn sie dafür eine unternehmerisch tätige Struktur schaffen, z. B. durch Gründung einer GbR, UG oder GmbH, die als Steuerpflichtige auftritt und die Investition tätigt.

Voraussetzungen im Überblick:

  1. Betriebliche Nutzung:
    Das geplante Wirtschaftsgut (z. B. eine PV-Anlage) muss nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden (mind. 90 %).
  2. Größenmerkmale:
    Es gelten bestimmte Höchstgrenzen:
    • Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Betriebsvermögen max. 235.000 €
    • Bei Bilanzierung: Betriebsgewinn max. 200.000 €
  3. Konkrete Investitionsabsicht:
    Die geplante Anschaffung muss nachvollziehbar sein und innerhalb von 3 Jahren erfolgen.

Hinweis:

Der IAB kann nur im betrieblichen Bereich geltend gemacht werden – nicht im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Gründung einer Gesellschaft (z. B. einer GmbH oder GbR) ist daher ein üblicher Weg, um als Privatperson IAB-fähig zu werden.

Wir beraten Sie als Privatperson gern darüber, wie Sie Ihre Steuerlast senken können.

IAB Beratung

So optimieren Sie Ihre Steuerlast mit einer PV-Anlage

Nutzen Sie Ihre Steuerpotenziale mit einer durchdachten PV-Investition. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie IAB, AfA und Sonderabschreibungen gezielt einsetzen – individuell auf Ihre Situation abgestimmt und völlig kostenfrei im persönlichen Gespräch.

Gratis Strategieberatung buchen

Beispielrechnung: PV-Investition mit IAB

Ausgangslage:
Ein Steuerpflichtiger erzielt im Jahr 2024 einen Gewinn von 180.000 €. Er plant die Investition in eine Photovoltaik-Anlage mit einem Nettowert von 100.000 €. Diese Investition soll 2025 erfolgen.

Schritt 1: Bildung des Investitionsabzugsbetrags (2024)

  • Geplante Investition: 100.000 € netto
  • Zulässiger IAB (50 %): 50.000 €
  • Dieser Betrag wird 2024 gewinnmindernd angesetzt
  • Steuerpflichtiger Gewinn reduziert sich auf 130.000 €

Steuerwirkung:
Bei einem individuellen Steuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von ca. 21.000 € im Jahr 2024.

Schritt 2: Umsetzung der Investition (2025)

  • Der Steuerpflichtige tätigt 2025 die geplante Investition in eine PV-Anlage
  • Der Investitionsbetrag entspricht dem beim IAB berücksichtigten Betrag
  • Die Voraussetzungen für die IAB-Nutzung sind erfüllt

Schritt 3: Auflösung des IAB und Beginn der Abschreibung (2025)

  • Der IAB wird in 2025 aufgelöst (steuerneutral)
  • Gleichzeitig beginnt die reguläre AfA (z. B. über 20 Jahre)
  • Zusätzlich kann ggf. eine Sonder-AfA (20 %) im Jahr 2025 in Anspruch genommen werden

Zusammenfassung der Steuerwirkung:

Jahr Maßnahme Steuerwirkung
2024 IAB: 50.000 € Abzug Steuerersparnis ca. 21.000 €
2025 ff. AfA (Regel + evtl. Sonder-AfA) Laufende steuerliche Entlastung

Kann der IAB rückwirkend geltend gemacht werden?

Ja, der Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) kann grundsätzlich auch rückwirkend in einer bereits eingereichten Steuererklärung berücksichtigt werden – sofern die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht bestandskräftig ist. In diesem Fall kann der IAB nachträglich erklärt und der Steuerbescheid geändert werden (§175 Abs. 1 Nr. 2 AO).

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) kann grundsätzlich bis zu 3 Jahre rückwirkend genutzt werden – unter bestimmten Voraussetzungen.

Voraussetzung dafür ist, dass im rückliegenden Jahr eine konkrete Investitionsabsicht bestand. Diese Absicht sollte auf Nachfrage nachvollziehbar dokumentiert sein – zum Beispiel durch datierte Informationsmaterialien, Notizen, Beratungsgespräche oder Planungsunterlagen.

Gern stellen wir Ihnen diese Informationsmaterialien zur Verfügung.

Wie hoch ist der maximale Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Ein Betrieb darf in Summe höchstens 200.000 € an Investitionsabzugsbeträgen in seiner Steuererklärung berücksichtigen – bezogen auf das jeweilige Wirtschaftsjahr. Das bedeutet: Es können Investitionen in Höhe von bis zu 400.000 € geplant werden (da 50 % abziehbar sind).

Erweiterung durch mehrere Gesellschaften möglich

Die IAB-Grenze gilt pro steuerpflichtigem Betrieb. Das bedeutet:
Wer mehrere wirtschaftlich getrennte Gesellschaften betreibt – etwa durch Gründung mehrerer GmbHs, UGs oder GbRs – kann mehrfach IAB-Volumen nutzen, sofern jede Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt und eigenständig tätig ist.

Beispiel:

  • GmbH A bildet 200.000 € IAB → Investitionsvolumen 400.000 €
  • GmbH B bildet ebenfalls 200.000 € IAB → weitere 400.000 € Investitionsvolumen
    → Gesamt: 800.000 € geplantes Investitionsvolumen mit IAB-Vorteil

Wichtig: Jede Gesellschaft muss wirtschaftlich eigenständig agieren und die betrieblichen Voraussetzungen erfüllen.

Gern beraten wir Sie über die Möglichkeiten höhere Beträge als IAB nutzbar zu machen.

Welchen Vorteil hat die Investition in eine Photovoltaik-Anlage?

Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage vereint sofortigen Steuervorteil, langfristig planbare Erträge und hohe Werterhaltung. Für Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen ist dies ein strategisches Instrument zur Vermögensstrukturierung – steuerlich effizient, technisch zuverlässig und ökologisch wertvoll.

Bis zu 50 % sofort steuermindernd (IAB)

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB, §7g EStG) ermöglicht es, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten “vorweg” vom Gewinn abzusetzen. Das senkt Ihre Steuerlast im Jahr der Rücklagebildung – bereits vor dem Bau oder Kauf der PV-Anlage.

Sonder- & degressive AfA: bis zu 55 % Abschriftsvorteil

Dank des neuen Investitions-Sofortprogramms („Investitionsbooster“, gültig ab 1. Juli 2025) können Sie bewegliche Wirtschaftsgüter wie PV-Anlagen mit bis zu 30 % degressiver AfA pro Jahr abschreiben, statt üblicher 5 %. Zusätzlich können Sie bis zu 15 % Sonderabschreibung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nutzen.

Insgesamt sind so bis zu 55 % der Investitionskosten steuerlich wirksam – deutlich schneller als mit der klassischen linearen AfA.

Wie Sie bis zu 70% Abschreibungen realisieren können erfahren Sie in einem Gespräch mit unseren Experten.

Stabile Einnahmen über 20+ Jahre

Sie erzielen kontinuierliche Einnahmen aus der Stromeinspeisung – entweder über einen Power Purchase Agreement (PPA) oder über die gesetzlich geregelte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Ein PPA ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag mit einem gewerblichen Abnehmer, der für eine höhere Vergütung pro Kilowattstunde sorgen kann als die staatlich festgelegte EEG-Vergütung. Gleichzeitig dient das EEG als rechtlich abgesichertes Sicherheitsnetz: Es garantiert eine Abnahme und Vergütung des eingespeisten Stroms über 20 Jahre – und schützt so vor Ertragsausfällen in Zeiten negativer Strompreise.

Technische Betriebssicherheit, planbare Einnahmen und flexible Marktchancen machen PV-Projekte damit zu stabilen und renditestarken Sachwert-Investitionen über Jahrzehnte hinweg.

Langfristige Werthaltigkeit & Restwert

Moderne PV-Anlagen sind auf 30–40 Jahre Nutzungsdauer ausgelegt. Auch nach Ablauf der EEG-Förderung behalten Komponenten wie Module und Wechselrichter einen substantiellen Wert. Das ermöglicht Attraktivität für Zweitmarktverkäufe oder Verlängerungen der Betriebszeit.

Warum mit envest investieren?

  • Individuelle Steuerstrategie: Kombination aus IAB, degressiver AfA & Sonder-AfA zur maximalen steuerlichen Nutzung
  • Investoren-Bündelung: Professionelle Projektstruktur für größere Effizienz und reduzierte Einstiegskosten
  • Digitales Investorenportal: Echtzeit-KPIs, Steuerdaten, Dokumentenzugriffe & Beraterfreigaben in einer Plattform
  • Rundum-Service: Beratung, Planung, Bau, Betrieb und Wartung – für Investoren minimaler Aufwand bei maximaler Transparenz

Ein PV-Investment mit envest kombiniert sofortige Steuerentlastung, schnelle Abschreibungswirkung durch degressive AfA/Sonder-AfA und dauerhafte Einnahmehorizonte mit hoher Vermögenssubstanz. Dieses Zusammenspiel macht das Investment steuerlich und wirtschaftlich strategisch wertvoll – bewusst strukturiert, transparent begleitet und nachhaltig optimiert.

Für wen eignet sich der IAB?

Der Investitionsabzugsbetrag (§7g EStG) richtet sich an Personen und Unternehmen mit steuerpflichtigen Gewinnen, die eine geplante Investition steuerlich vorbereiten möchten. Besonders profitieren:

  • Selbstständige & Freiberufler
    → z. B. Ärzte, Architekten, IT-Dienstleister mit Überschüssen
  • Unternehmer & GmbH-Geschäftsführer
    → über operative Kapital- oder Personengesellschaften
  • Gewerbetreibende mit steuerlichem Gewinn
    → bei Einnahmenüberschuss oder bilanziellen Gewinnen unter 200.000 €
  • Privatpersonen mit hoher Steuerlast
    → z. B. durch Abfindungen, Immobilienverkäufe oder Sonderboni
    • wenn sie eine IAB-fähige Struktur (z. B. GbR, UG oder GmbH) gründen