2025 wird für Investoren in Photovoltaik-Anlagen ein steuerlich besonders interessantes Jahr. Durch neue Regelungen bei der Abschreibung – insbesondere die degressive AfA – lassen sich Investitionen deutlich schneller steuerlich geltend machen als bisher. Wer zusätzlich den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonder-AfA nutzt, kann bereits im ersten Jahr bis zu 70 % der Investitionskosten steuerlich absetzen.
In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen als Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer oder Selbstständiger, wie Sie PV-Anlagen optimal abschreiben und so Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Zusammenfassung
- Ab Juli 2025: Degressive AfA bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter wie freistehende PV-Anlagen.
- Steuerkombination: Mit IAB und Sonder-AfA sind bis zu 62 % Abschreibung im ersten Jahr möglich.
- Wichtig: Nur freistehende/anlagenseitig bewegliche PV-Anlagen erfüllen die Voraussetzungen.
Was bedeutet Abschreibung bei Photovoltaik-Anlagen?
Wenn Sie eine PV-Anlage anschaffen und in Ihrem Betrieb oder Ihrer GmbH einsetzen, handelt es sich steuerlich um ein abnutzbares Wirtschaftsgut. Das heißt: Sie dürfen die Anschaffungskosten über mehrere Jahre hinweg gewinnmindernd abschreiben.
- Die klassische Regel: Lineare AfA
Nutzungsdauer PV-Anlage: 20 Jahre - Lineare AfA: 5 % pro Jahr
- Ergebnis: Gleichmäßige Verteilung der Abschreibung über die gesamte Laufzeit
Beispiel:
Bei 200.000 € Investitionskosten ergibt sich eine lineare AfA von 10.000 € pro Jahr – also 10.000 € weniger zu versteuernder Gewinn.
Degressive Abschreibung ab Juli 2025 – was ist neu?
Ab dem 1. Juli 2025 erlaubt der Gesetzgeber für bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter wieder die degressive Abschreibung – also eine Abschreibung mit einem höheren Satz im ersten Jahr, der sich dann jährlich reduziert.
Für freistehende oder aufgeständerte PV-Anlagen bedeutet das:
- Degressive AfA von bis zu 30 % im ersten Jahr
- In den Folgejahren: Abschreibung vom Restbuchwert
- Dadurch: Hohe Steuerentlastung in der Anfangsphase
Was ist der Vorteil?
Gerade Unternehmer mit starkem Einkommen im Investitionsjahr profitieren: Je höher Ihre Steuerlast, desto größer die Ersparnis durch höhere Abschreibung zu Beginn.
Sonder-AfA für PV-Anlagen – 20 % zusätzlich absetzbar
Nach § 7g Abs. 5 EStG können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur normalen AfA eine Sonder-AfA von 20 % im Jahr der Anschaffung oder im darauffolgenden Jahr nutzen.
Voraussetzungen:
- Betriebliche Nutzung der Anlage (z. B. in der GmbH oder im Einzelunternehmen)
- Einhaltung der Größenklassen für KMU (z. B. max. 235 T€ Gewinn bei Einzelunternehmern)
Wichtig: Die Sonder-AfA darf neben der degressiven AfA genutzt werden – ein doppelter Hebel für steuerliche Effekte.

So optimieren Sie Ihre Steuerlast mit einer PV-Anlage
Nutzen Sie Ihre Steuerpotenziale mit einer durchdachten PV-Investition. Unsere Experten zeigen Ihnen, wie Sie IAB, AfA und Sonderabschreibungen gezielt einsetzen – individuell auf Ihre Situation abgestimmt und völlig kostenfrei im persönlichen Gespräch.
Gratis Strategieberatung buchenInvestitionsabzugsbetrag (IAB) – Steuern sparen schon vor dem Kauf
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es Ihnen, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits im Vorfeld – also vor Kauf oder Bau – gewinnmindernd abzuziehen. Dieser Betrag wird in der Steuererklärung rückwirkend berücksichtigt, sofern der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist.
- So funktioniert’s:
Sie planen eine Investition von z. B. 200.000 € - Sie bilden 50 % IAB = 100.000 €
- Ihr steuerpflichtiger Gewinn im aktuellen Jahr sinkt sofort um 100.000 €
Tipp: Der IAB kann ideal eingesetzt werden, um ein besonders gutes Jahr steuerlich zu glätten – etwa nach einem Unternehmensverkauf, einer Abfindung oder Bonuszahlung.
Beispielrechnung: Wie groß ist der steuerliche Vorteil?
Annahme:
- Investition in PV-Anlage: 200.000 €
- Steuerlicher Hebel: IAB, Sonder-AfA, degressive AfA
- Persönlicher Steuersatz: 42 %
Maßnahme | Betrag (€) | Steuerersparnis (€) |
---|---|---|
Investitionsabzugsbetrag | 100.000 € | 42.000 € |
Sonder-AfA (20 %) | 40.000 € | 16.800 € |
Degressive AfA (30 % vom Rest) | 60.000 € | 25.200 € |
Gesamt steuermindernd | 200.000 € | 84.000 € |
→ Sie investieren 200.000 €, sparen im ersten Jahr aber rund 84.000 € an Steuern.