
Denkmal-AfA 2026 — Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien
Die Denkmal-AfA ist eine der stärksten Abschreibungsregeln im deutschen Steuerrecht: Modernisierungs- und Sanierungskosten an einem denkmalgeschützten Gebäude lassen sich über 12 Jahre zu 100 % als We...
Die Denkmal-AfA ist eine der stärksten Abschreibungsregeln im deutschen Steuerrecht: Modernisierungs- und Sanierungskosten an einem denkmalgeschützten Gebäude lassen sich über 12 Jahre zu 100 % als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen — schneller und mit höherem Steuereffekt als jede andere Immobilien-Abschreibung.
Wer als Spitzenverdiener in eine Denkmalimmobilie investiert, kombiniert Inflationsschutz, Mietrendite und einen massiven Steuerhebel.
Was ist die Denkmal-AfA?
Drei Vorschriften regeln die erhöhte Abschreibung für Denkmalimmobilien:
| Paragraph | Anwendung | Effekt |
|---|---|---|
| § 7i EStG | Vermietete Denkmalimmobilien | 9 % p. a. für 8 Jahre + 7 % p. a. für 4 Jahre = 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren |
| § 7h EStG | Sanierungsgebiete und städtebauliche Entwicklungsbereiche | Identische Quoten wie § 7i EStG |
| § 10f EStG | Selbstgenutzte Denkmalimmobilien | 9 % p. a. für 10 Jahre = 90 % der Kosten als Sonderausgaben |
Wichtig: Die Denkmal-AfA gilt nur für die Sanierungskosten — nicht für den Anschaffungspreis des Gebäudes selbst (für den gilt die normale lineare AfA, 2,5 % bzw. 2 %).
Voraussetzungen
Damit die Denkmal-AfA greift, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Denkmal-Eigenschaft des Gebäudes — eingetragen in die Denkmalliste des Bundeslandes
- Behördliche Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten (Denkmalbehörde)
- Bescheinigung nach § 7i / § 7h EStG durch die Denkmalbehörde nach Abschluss
Die Bescheinigung ist das zentrale steuerliche Dokument. Ohne sie greift die erhöhte AfA nicht — auch wenn das Gebäude objektiv denkmalwürdig ist.
Beispielrechnung — Sanierung 200.000 € auf vermietete Wohnung
Spitzenverdiener (Grenzsteuer 47,5 %), erwirbt vermietete Denkmalwohnung für 600.000 € (300.000 € Gebäudeanteil + 300.000 € Sanierungsanteil).
| Jahr | Lineare AfA Gebäude | Denkmal-AfA Sanierung | Gesamt | Steuerersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 1–8 | 7.500 € (2,5 %) | 27.000 € (9 % von 300.000 €) | 34.500 € | 16.400 € |
| 9–12 | 7.500 € | 21.000 € (7 %) | 28.500 € | 13.500 € |
| 13+ | 7.500 € | 0 € | 7.500 € | 3.560 € |
Steuerersparnis kumuliert über 12 Jahre: ca. 185.200 € — bei einer Sanierungsinvestition von 300.000 €. Effektiv hat der Staat 62 % der Sanierungskosten zurückerstattet.
Disclaimer: Beispielrechnung, ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
§ 10f EStG — Selbstnutzung
Wer eine Denkmalimmobilie selbst bewohnt, kann die Sanierungskosten zwar nicht als Werbungskosten ansetzen, aber als Sonderausgaben über § 10f EStG: 9 % p. a. für 10 Jahre = 90 % der Sanierungskosten absetzbar.
Effekt: Bei 200.000 € Sanierungskosten und 47,5 % Grenzsteuersatz ca. 85.500 € Steuerersparnis über 10 Jahre.
Kombination mit anderen Steuerhebeln
| Hebel | Kombinierbar mit Denkmal-AfA? |
|---|---|
| Lineare Gebäude-AfA (§ 7 EStG) | ✅ ja, parallel |
| § 6b-Rücklage (Reinvestition Veräußerungsgewinn) | ✅ ja — Übertragung auf Denkmalimmobilie möglich |
| Verlustverrechnung mit Arbeitslohn (§ 21 EStG) | ✅ ja, voll |
| Doppelte Haushaltsführung | ✅ ja, separat |
| Energetische Sanierung (§ 35c EStG) | ❌ nein, parallele Anwendung ausgeschlossen |
Besonders interessant: Wer eine Betriebsimmobilie verkauft und den Veräußerungsgewinn in eine Denkmalimmobilie reinvestiert, kann via § 6b-Rücklage die sofortige Versteuerung vermeiden und die Denkmal-AfA voll nutzen.
Häufige Fehler
| Fehler | Konsequenz |
|---|---|
| Sanierung ohne vorherige Genehmigung der Denkmalbehörde | Bescheinigung wird versagt → keine Denkmal-AfA |
| Bescheinigung nicht beim Finanzamt eingereicht | AfA-Antrag wird abgelehnt |
| Aufteilung Anschaffungs-/Sanierungskosten nicht klar | Streit mit Finanzamt, ggf. Schätzung |
| Denkmal-AfA auf Anschaffungspreis (statt Sanierung) angewandt | Materielle Falschanwendung |
Wo lohnt sich Denkmal-AfA?
Denkmalimmobilien finden sich hauptsächlich in:
- Historischen Innenstädten (Leipzig, Dresden, Bamberg, Heidelberg, Lübeck, Görlitz)
- Sanierungsgebieten in Großstädten (Berlin-Mitte, München-Maxvorstadt)
- Denkmalgeschützten Wohnsiedlungen aus den 1920er/30er Jahren
Marktdynamik 2026:
- Anschaffungspreise meist 10–25 % über Marktdurchschnitt
- Aber: Gesamtrendite nach Steuern oft 2–4 Prozentpunkte höher als bei Standard-Vermietungsimmobilien
- Marktliquidität geringer (kleinerer Käuferkreis)
Welche Immobilie ist denkmalgeschützt?
Selbst recherchieren:
- Denkmalliste des Bundeslandes (z. B. landesdenkmalamt.bayern.de)
- Auskunft beim örtlichen Bauamt
Vor Kauf prüfen:
- Welche Auflagen bestehen für die Sanierung?
- Welche Nachweise sind nötig?
- Welcher Anteil der Anschaffungskosten ist „Sanierungsanteil"?
FAQ
Brauche ich für jede Sanierungsmaßnahme einzeln eine Genehmigung?
Ja — jede einzelne Maßnahme muss vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein. Auch scheinbar harmlose Eingriffe (z. B. Heizungsmodernisierung mit Innenwand-Eingriff) können die Bescheinigung gefährden, wenn sie ohne Genehmigung erfolgen.
Kann ich die Denkmal-AfA übertragen?
Bei Vermieterimmobilien wird die AfA-Quote vom Eigentümer geltend gemacht. Bei Verkauf der Immobilie bleibt die laufende Denkmal-AfA beim Verkäufer; der Käufer kann die Restquote nicht weiter nutzen.
Was ist mit Eigentumswohnungen in einem Denkmalkomplex?
Sie können einzeln Denkmal-AfA nutzen — die Zuteilung der Sanierungskosten erfolgt anteilig nach der Wohnungsgröße bzw. Miteigentumsanteilen.
Lohnt sich Denkmal-AfA als Spitzenverdiener wirklich?
Bei Spitzensteuersatz 47,5 % rechnet sich Denkmal-AfA fast immer — der Staat erstattet effektiv 60+ % der Sanierungskosten. Voraussetzung: realistischer Mietzins und qualitativ hochwertige Sanierungsplanung.
Was passiert bei Denkmalentwidmung?
Sehr selten, aber rechtlich möglich. Im Falle der Entwidmung bleibt die bereits gewährte AfA bestehen — nur die zukünftigen Sanierungen sind nicht mehr begünstigt. Anschaffungskosten werden dann über die normale lineare AfA abgeschrieben.
Weiterführend:
- § 6b EStG-Rücklage — Reinvestition von Veräußerungsgewinnen in Denkmalimmobilien
- Spitzensteuersatz senken — Denkmal-AfA als Spitzenverdiener-Hebel
- Steuern sparen für Spitzenverdiener — der Strategien-Hub
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