Abfindungsrechner 2026 — Brutto-Netto und Steuerersparnis berechnen
In 30 Sekunden zur ehrlichen Antwort: Wie viel Steuern fallen auf Ihre Abfindung an? Wie wirkt die Fünftelregelung? Und wie viel mehr Netto bleibt mit einem PV-Direktinvestment und dem Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Ihre Eingaben
Ihr Einkommen
Wir schätzen daraus Ihr zvE (geschätzt: 62.770 €). Für eine exakte Berechnung wechseln Sie auf „zvE direkt".
Ihr Ergebnis
Netto-Abfindung mit Fünftelregelung
82.988 €
von 150.000 € Brutto-Abfindung — Ersparnis ggü. ohne Optimierung: 244 €
Szenario-Vergleich
Ohne Optimierung
82.765 €
Steuerlast gesamt
§ 34 EStG
82.521 €
mit Fünftelregel
+ IAB
—
Option aktivieren
Fünftelregel im Detail▼
Die Fünftelregel nach § 34 EStG glättet die Progression außerordentlicher Einkünfte:
Abfindung steueroptimiert anlegen — mit envest
Eine Abfindung ist der ideale Zeitpunkt für ein Photovoltaik-Direktinvestment: Der IAB drückt Ihr zvE im Abfindungsjahr — die Fünftelregel wirkt dadurch noch stärker. Zusätzlich kombinieren Sie Sonder-AfA und degressive AfA, um bis zu 70 % der Investitionskosten in den ersten zwei Jahren steuerlich abzusetzen.
So funktioniert der Abfindungsrechner
Der Rechner ermittelt die Steuerlast auf Ihre Abfindung in drei Szenarien: ohne Fünftelregelung (volle Progression auf das Gesamteinkommen), mit Fünftelregelung nach § 34 EStG sowie optional mit zusätzlichem PV-Investment via IAB. Die Berechnung folgt dem Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG (Grundtarif oder Splittingtarif) zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mildert die progressive Wirkung einmaliger Einnahmen. Statt die volle Abfindung zum Einkommen zu addieren, wird rechnerisch nur ein Fünftel hinzugerechnet — die so entstehende Steuerdifferenz wird mit fünf multipliziert. Voraussetzung ist die Zusammenballung in einem Veranlagungszeitraum.
Wichtig seit 2025: Die Fünftelregelung wird nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber angewendet. Sie müssen sie aktiv in der Einkommensteuererklärung beantragen.
Wie wirkt der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Wenn Sie im Abfindungsjahr eine PV-Direktinvestition planen, können Sie über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten (max. 200.000 €) vom Gewinn abziehen — das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen direkt. Bei einer Investition von 200.000 € können das zusätzlich rund 40.000–50.000 € Steuerersparnis bedeuten.
Voraussetzung ist eine gewerbliche Tätigkeit (Direktinvestor oder Beteiligung an einer gewerblichen KG) sowie die Einhaltung der 200.000-€-Gewinngrenze und der Verbleibensvoraussetzung. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Abfindungsanlage.
Welche Rolle spielt die Steuerklasse?
Die Steuerklasse beeinflusst nur die Lohnsteuer- Vorauszahlung bei der Auszahlung — nicht die endgültige Steuerlast in der Veranlagung. Die Einkommensteuererklärung im Folgejahr rechnet die tatsächliche Belastung nach dem persönlichen Steuersatz aus; eventuelle Über- oder Unterzahlungen werden ausgeglichen. Aus diesem Grund verzichtet unser Rechner auf eine Steuerklassen-Auswahl und zeigt direkt die Veranlagungs-Sicht.
Genauigkeit & Grenzen der Berechnung
Der Rechner verwendet eine vereinfachte Schätzung des zu versteuernden Einkommens aus dem Bruttogehalt (Werbungskostenpauschale + pauschaler SV-Abzug). Für individuelle Genauigkeit empfehlen wir, das zvE aus dem letzten Steuerbescheid zu verwenden. Sonderausgaben (z. B. Rürup, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen sind nicht berücksichtigt — sie können die tatsächliche Steuerlast weiter senken.
Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Bitte sprechen Sie konkrete Vorhaben mit Ihrem Steuerberater ab.