Denkmal-AfA-Rechner — Steuerersparnis bei Denkmalimmobilien
Die Denkmal-AfA ist eine der stärksten Abschreibungsregeln im deutschen Steuerrecht. Unser Rechner zeigt Jahr für Jahr, wie viel Steuern Sie über 12 Jahre (vermietet) bzw. 10 Jahre (selbstgenutzt) sparen.
Ihre Eingaben
Begünstigt nach § 7i / § 7h / § 10f EStG (vor Sanierung mit Denkmalbehörde abstimmen)
Wird parallel mit 2,5 % linear (vor 1925) bzw. 2 % (ab 1925) AfA berücksichtigt
Steuerersparnis über 12 Jahre
Gesamt-Steuerersparnis kumuliert
185.256 €
≈ 61.8 % der Sanierungskosten
Gesamt-AfA-Volumen
390.000 €
Jahrestabelle
Wie wirkt die Denkmal-AfA?
Modernisierungs- und Sanierungskosten an einer denkmalgeschützten Immobilie lassen sich nach § 7i, § 7h und § 10f EStG erhöht abschreiben:
- § 7i EStG (vermietet): 9 % p. a. für 8 Jahre + 7 % p. a. für 4 Jahre = 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren
- § 7h EStG (Sanierungsgebiet): identische Quoten wie § 7i
- § 10f EStG (selbstgenutzt): 9 % p. a. für 10 Jahre = 90 % der Sanierungskosten als Sonderausgaben
Zwei zentrale Voraussetzungen
- Denkmal-Eigenschaft der Immobilie — Eintrag in die Denkmalliste des Bundeslandes
- Behördliche Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten — ohne Bescheinigung keine erhöhte AfA
Was zählt als Sanierungskosten?
Förderfähig sind nur die Kosten der Sanierung — nicht der Anschaffungspreis des Gebäudes selbst. Der Kaufpreis wird ggf. parallel über die normale lineare AfA (2,5 % bei Bauten vor 1925, 2 % danach) abgeschrieben.
Bei vermieteten Objekten kombiniert der Rechner deshalb Denkmal-AfA + lineare Gebäude-AfA. Bei Selbstnutzung greift nur die Denkmal-AfA als Sonderausgabe.
Genauigkeit & Grenzen
- Die Berechnung geht von einer einmaligen Sanierungsmaßnahme im Erstjahr aus.
- Der Steuersatz wird über die gesamte Laufzeit konstant angenommen — bei Karriereveränderungen oder Lebensereignissen weicht der tatsächliche Effekt ab.
- Reale Steuerwirkungen hängen von weiteren Einkünften und dem konkreten zvE-Verlauf ab.
Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Sprechen Sie konkrete Vorhaben mit einem auf Denkmal-AfA spezialisierten Steuerberater oder einem unserer Partner-Steuerberater ab.