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Schenkungssteuer-Rechner 2026

Wer erhält wie viel? Wie hoch ist der Freibetrag, welche Steuerklasse greift, und welche Schenkungssteuer fällt tatsächlich an? Geben Sie Wert und Verwandtschaftsverhältnis ein — Sie erhalten in Sekunden eine Berechnung nach § 16 und § 19 ErbStG.

Ihre Eingaben

Vermögen

Verhältnis

Ihr Ergebnis

Schenkungsteuer

11.000 €

Beim Beschenkten verbleibt: 489.000 € von 500.000 €

Berechnung im Detail
Brutto-Vermögen500.000 €
− Persönlicher Freibetrag § 16− 400.000 €
= Steuerpflichtiger Erwerb100.000 €
SteuerklasseI
Steuersatz § 19 ErbStG11 %
= Schenkungsteuer11.000 €

Übertragungsstrategie planen

Schenkungs-Freibeträge gelten pro Schenker, pro Beschenkten und alle 10 Jahre erneut. Spielen Sie hier durch, wie viel Sie über Generationen hinweg steuerfrei übertragen können.

je 400.000 € Freibetrag

je 200.000 € Freibetrag

Ehepartner-Freibetrag § 16: 500.000 € pro Schenker

Pro 10-Jahres-Zyklus steuerfrei:1.600.000 €
Gesamt über 2 Zyklen (10 Jahre):3.200.000 €

💡 Mit dieser Konstellation könnten Sie 3.200.000 € komplett steuerfrei in die nächste Generation übertragen — ohne jegliche Schenkungssteuer.

Sachwerte gestaffelt übertragen — mit envest

Ein Photovoltaik-Direktinvestment ist ein teilbarer Sachwert: Anteile lassen sich gestaffelt im 10-Jahres-Rhythmus übertragen — ideal für eine steueroptimierte Vermögensnachfolge. Zusätzlich sind zu Lebzeiten bis zu 70 % der Investitionskosten im 1. Jahr durch IAB und Sonder-AfA steuerlich absetzbar.

Hinweis: Die Rechner ersetzen keine Steuerberatung.Alle Berechnungen verwenden vereinfachte Annahmen für die Online-Anwendung. Konkrete Steuersituationen hängen von individuellen Voraussetzungen ab. Lassen Sie sich vor wichtigen Entscheidungen von Ihrem Steuerberater beraten.

So funktioniert der Schenkungssteuer-Rechner

Schenkungssteuer fällt grundsätzlich auf jede Vermögens- übertragung unter Lebenden an, soweit der Wert den persönlichen Freibetrag überschreitet. Der Rechner ermittelt anhand des Verhältnisses zwischen Schenker und Beschenktem den richtigen Freibetrag und Steuersatz.

Persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG

Die wichtigsten Freibeträge bei Schenkungen — gültig je 10-Jahres-Zeitraum:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 20.000 € (bei Schenkung — bei Erbschaft 100.000 €)
  • Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder: 20.000 €
  • Sonstige (Freunde, entfernte Verwandte): 20.000 €

Tarif § 19 ErbStG

Auf den steuerpflichtigen Erwerb (Wert nach Abzug des Freibetrags) wird der Steuersatz der erreichten Stufe auf den gesamten Betrag angewendet — keine Progression wie bei der Einkommensteuer.

Wert in €Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.0007 %15 %30 %
bis 300.00011 %20 %30 %
bis 600.00015 %25 %30 %
bis 6.000.00019 %30 %30 %
bis 13.000.00023 %35 %50 %
bis 26.000.00027 %40 %50 %
über 26.000.00030 %43 %50 %

Die Zehn-Jahres-Regel (§ 14 ErbStG)

Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammen- gerechnet. Wer also alle zehn Jahre den vollen Freibetrag ausschöpft, kann erheblich Steuern sparen — über mehrere Jahrzehnte lassen sich so große Vermögen steuerfrei übertragen. Eine zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgte Schenkung wirkt nicht mehr in der Erbschaftssteuer fort.

Was der Rechner nicht berücksichtigt

  • Vor-Schenkungen innerhalb 10 Jahren (Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG)
  • Sachliche Freibeträge (z. B. Hausrat-Freibetrag)
  • Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder (§ 17 ErbStG)
  • Verschonungsregeln für Betriebsvermögen (§ 13a, § 13b ErbStG)
  • Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG)
  • Familienheim-Befreiung bei Übertragung der selbstgenutzten Wohnung an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Bei größeren Schenkungen lohnt sich die Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater fast immer.

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