
Mieterstrom im Mehrfamilienhaus 2026 — die alternative PV-Anwendung
Mieterstrom ist eines der am stärksten unterschätzten PV-Investitionsmodelle 2026. Vermieter eines Mehrfamilienhauses (MFH) installieren eine Aufdach-PV-Anlage und liefern den erzeugten Strom direkt a...
Mieterstrom ist eines der am stärksten unterschätzten PV-Investitionsmodelle 2026. Vermieter eines Mehrfamilienhauses (MFH) installieren eine Aufdach-PV-Anlage und liefern den erzeugten Strom direkt an ihre Mieter — vorbei am öffentlichen Netz, mit eigener Tarifgestaltung und einem Mieterstromzuschlag nach EEG. Das Ergebnis: höhere Eigenverbrauchsquote, höhere Erlöse, attraktive Mietergewinnung und ein Steuerhebel, der den klassischen EEG-Einspeisermodellen oft überlegen ist.
Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom bedeutet: Der Anlagenbetreiber (typisch der Eigentümer eines MFH oder ein Mieterstrom-Dienstleister) liefert Strom aus einer PV-Anlage am Gebäude an die Mieter im selben Gebäude (oder in unmittelbarer räumlicher Nähe). Der Strom fließt über das Hausnetz und wird nicht über das öffentliche Netz transportiert.
Rechtlicher Rahmen:
- § 21 Abs. 3 EEG 2023
- Mieterstromzuschlag: 2,5–3,8 ct/kWh (je nach Anlagengröße, Stand 2026)
- Förderbar nur für Anlagen ≤ 100 kWp
- Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kWp
Drei Vorteile gegenüber klassischer PV-Vermietung
Vorteil 1: Hoher Eigenverbrauch
In einem MFH mit 8–20 Wohneinheiten gibt es kontinuierlichen Stromverbrauch über den Tag — Eigenverbrauchsquoten von 70–85 % sind realistisch (gegenüber 25–35 % bei einer EFH-Anlage ohne Speicher).
Vorteil 2: Höhere Erlöse pro kWh
Mieterstrom-Tarife sind gesetzlich reguliert: max. 90 % des Grundversorgertarifs. 2026 entspricht das ca. 24–28 ct/kWh für den Mieter — gegenüber 6–8 ct/kWh bei EEG-Volleinspeisung.
Effekt: Der Anlagenbetreiber erzielt pro selbst verbrauchter kWh 3–4× höhere Erlöse als bei EEG-Einspeisung.
Vorteil 3: Mieterstromzuschlag obendrauf
Zusätzlich zum Stromverkaufserlös erhält der Anlagenbetreiber den Mieterstromzuschlag vom Netzbetreiber:
| Anlagengröße | Mieterstromzuschlag 2026 |
|---|---|
| ≤ 10 kWp | 3,8 ct/kWh |
| 10–40 kWp | 3,5 ct/kWh |
| 40–100 kWp | 2,5 ct/kWh |
Beispielrechnung: 80-kWp-Anlage auf 16-Wohneinheiten-MFH
Ausgangslage: Vermieter besitzt 16-Familien-Wohnhaus, plant 80-kWp-Aufdachanlage. Investition: 80.000 €.
Anlagenparameter:
- Stromproduktion: 80.000 kWh/Jahr
- Eigenverbrauch durch Mieter: 75 % = 60.000 kWh
- Netzeinspeisung: 25 % = 20.000 kWh
Erlösstruktur:
| Position | Menge | Preis | € pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf an Mieter | 60.000 kWh | 25 ct/kWh | 15.000 |
| Mieterstromzuschlag | 60.000 kWh | 2,5 ct/kWh | 1.500 |
| Netzeinspeisung (EEG-Marktprämie) | 20.000 kWh | 5,8 ct/kWh | 1.160 |
| Bruttoerlöse Jahr 1 | 17.660 € |
Betriebskosten:
| Position | € pro Jahr |
|---|---|
| Wartung + Versicherung | 1.200 |
| Messstellen + Abrechnung (Mieterstrom-Dienstleister) | 2.000 |
| Netznutzungsentgelte (für die 25 % Netzeinspeisung) | 200 |
| Stromsteuer + Konzessionsabgaben | 800 |
| Summe OPEX | 4.200 |
Netto-Erlös: 17.660 € − 4.200 € = 13.460 € pro Jahr
Renditebetrachtung:
- EBIT-Rendite Jahr 1: 13.460 ÷ 80.000 = 16,8 %
- Vergleich klassisches EEG: ca. 5–7 % EBIT-Rendite
- → 2–3× höhere Rendite durch Mieterstrom
Disclaimer: Beispielrechnung, ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Werte hängen von Standort, Mieterstruktur und Verbrauchsprofil ab.
Vertragsstruktur — wer macht was?
Drei Beteiligte:
- Anlagenbetreiber = Eigentümer (oder von Eigentümer beauftragter Dienstleister)
- Mieterstrom-Dienstleister (z. B. Solarcloud, Naturstrom, Polarstern) — übernimmt Abrechnung, Messstellenmanagement, Reststromlieferung
- Mieter = Stromabnehmer
Vertragsstruktur:
- Mieter schließen freiwillig einen Mieterstromvertrag (Bestandsschutz: Mieter dürfen weiterhin externen Anbieter wählen)
- Anlagenbetreiber liefert Solarstrom + Reststromanteil
- Reststromlieferung erfolgt durch den Dienstleister (für nachts, im Winter)
- Mieter zahlen wie an einen normalen Stromversorger
Wichtig: Die Stromlieferung an den Mieter ist gewerbliche Tätigkeit — der Anlagenbetreiber wird Gewerbetreibender (siehe PV-Anlage anmelden).
Steuerliche Behandlung
Vermieter-Sicht:
| Einkunftsart | Behandlung |
|---|---|
| Mieteinnahmen | Vermietung & Verpachtung (§ 21 EStG) |
| Solarstromverkauf an Mieter | Gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) |
| EEG-Einspeisung Netz | gewerbliche Einkünfte |
| Mieterstromzuschlag | gewerbliche Einkünfte |
Vorteile gewerblich:
- IAB (50 %) auf die PV-Anlage anwendbar
- Sonder-AfA (20 %) anwendbar
- Degressive AfA (Investitionsbooster) anwendbar
- AfA-Verlustverrechnung mit anderen Einkünften möglich
Achtung Infektionsrisiko: Der gewerbliche Betrieb der PV-Anlage kann die klassische Mietvermietung mit-infizieren und sie ebenfalls als gewerblich erscheinen lassen — was die Anwendbarkeit der § 15a / § 16 EStG-Begünstigungen bei späterem Verkauf gefährdet.
Lösung: Trennung der Einkunftsarten durch:
- Separate Erfassung in der Buchhaltung
- Klar getrennte Verträge
- Ggf. Einbringung der PV-Anlage in eine separate GmbH oder GbR
Hürden — die Realität
Mieterstrom hat schöne Renditen, aber operativ Stolpersteine:
1. Komplexe Abrechnung
Mietervertrag, Messstellenmanagement (digitaler Stromzähler je Mieter), monatliche Abrechnung, Reststromtarife — ohne spezialisierten Dienstleister kaum stemmbar. Dienstleisterkosten: 1.500–3.000 € p. a. für 16 WE.
2. Mieter-Wechselrate
Bei jedem Mieterwechsel muss der neue Mieter überzeugt werden. Bestehende Mieter sind nicht verpflichtet, Mieterstrom abzunehmen — Akzeptanzquote in der Praxis: 50–80 %.
3. Reststromlieferung
Der Anlagenbetreiber muss garantieren, dass jeder Mieter auch dann Strom hat, wenn die Sonne nicht scheint. Das erfolgt über einen Reststrombezugsvertrag mit einem Reststromlieferanten — typisch der Dienstleister.
4. Investitionshöhe
80-kWp-Aufdach-PV kostet 60.000–90.000 €. Plus Verkabelung, Messeinrichtungen, Hausanschluss-Anpassung: 80.000–120.000 € Gesamtinvestition.
Mieterstrom-Modelle — drei Varianten
Modell 1: Eigenbetrieb des Vermieters
Vermieter als Anlagenbetreiber direkt — alle Erlöse zu ihm, alle Pflichten bei ihm. Operativer Aufwand hoch, aber maximaler wirtschaftlicher Wert.
Modell 2: Mieterstrom-Dienstleister im Pachtmodell
Dienstleister errichtet und betreibt die Anlage; Vermieter vermietet das Dach. Der Dienstleister zahlt Pacht, übernimmt alles.
Vorteile: Null Aufwand für Vermieter. Nachteile: Geringere Erlöse — typisch 30–50 % weniger Cashflow als Modell 1.
Modell 3: Joint-Venture / KG-Beteiligung
Vermieter und Dienstleister gründen gemeinsam eine KG, die die Anlage betreibt. Vermieter beteiligt sich mit Eigenkapital (z. B. 20–40 %) und teilt Erlöse + Steuerhebel.
Vorteile: Voller Steuerhebel + reduzierter operativer Aufwand. Nachteile: Komplexere Vertragsstruktur, höhere Beratungskosten.
Wann lohnt sich Mieterstrom?
✅ Lohnt sich bei:
- 8+ Wohneinheiten (Skaleneffekte für Dienstleisterkosten)
- Süddach mit > 80 m² nutzbarer Fläche
- Eigentum / Verwaltung in einer Hand
- Gewerblicher Steuerprofil des Vermieters (Spitzenverdiener)
- Langfristige Halteabsicht (≥ 20 Jahre)
❌ Lohnt sich weniger bei:
- 4 oder weniger Wohneinheiten
- WEG-Strukturen mit hoher Vetokultur
- Kurzfristiger Verkaufsabsicht
- Nordlage / starke Verschattung
FAQ
Sind die Mieter verpflichtet, Mieterstrom zu beziehen?
Nein — § 42a EnWG schützt die freie Anbieterwahl. Mieter können beim externen Stromanbieter bleiben oder zwischen Anbietern wechseln. In der Praxis akzeptieren 60–75 % das Angebot, weil es 5–10 % günstiger als der Grundversorgungstarif ist.
Wer ist für die Wartung verantwortlich?
Der Anlagenbetreiber (Vermieter oder Dienstleister). Die Mieter haben keinerlei Wartungspflichten — sie sind nur Stromabnehmer.
Was passiert bei Verkauf des MFH?
Die PV-Anlage geht mit dem Gebäude an den Käufer über (sofern sie als wesentlicher Bestandteil verbaut ist). Stromlieferungsverträge mit Mietern bleiben bestehen, der neue Eigentümer wird neuer Anlagenbetreiber. Pachtverträge mit Dienstleistern müssen separat übertragen oder gekündigt werden.
Kann ich Mieterstrom mit einem Speicher kombinieren?
Ja, dringend empfohlen. Speicher erhöhen die Eigenverbrauchsquote von 75 % auf 85+ %. ROI für Speicher in MFH-Mieterstrom oft 8–10 Jahre.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?
Bei Modell 1 (Eigenbetrieb): 5–10 Stunden pro Monat (Abrechnung, Mieter-Kommunikation, Buchhaltung). Bei Modell 2 (Dienstleister-Pacht): nahe Null. Bei Modell 3 (JV): 1–3 Stunden pro Monat.
Weiterführend:
- PV-Anlage steuerlich absetzen — der Steuerleitfaden
- Dach verpachten für Photovoltaik — die einfachere Pacht-Alternative
- Photovoltaik als Geldanlage — Anlageklassen-Vergleich
- Stromgestehungskosten von PV-Anlagen — die LCOE-Sicht
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